ZAHLUNGSERINNERUNGEN VON ANDEREN EU-MITGLIEDSTAATEN
Das Verfahren One-Stop-Shop (OSS) ist eine Sonderregelung auf dem Gebiet der Umsatzsteuer und richtet sich an Unternehmer,
die im Inland ansässig sind sowie an andere berechtigte Unternehmer.
Sie ermöglicht es registrierten Unternehmen, ab dem 1. Juli 2021 ausgeführte und unter die Sonderregelung
fallende Umsätze in einer Steuererklärung zentral an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.
BEI ZAHLUNGSERINNERUNGEN VON ANDEREN EU-MITGLIEDSTAATEN
Zahlreiche Unternehmer, die am Verfahren One-Stop-Shop, EU-Regelung teilnehmen, haben aktuell Zahlungserinnerungen für das 3. Quartal 2021 von anderen EU-Mitgliedstaaten erhalten. Um ein derartiges Szenario zu vermeiden wurden die Mitgliedstaaten bereits frühzeitig darüber informiert, dass die für sie vorliegenden Zahlungen erst mit zeitlicher Verzögerung weitergeleitet werden. Offenbar haben aber nicht alle Mitgliedstaaten ihre automatisierten Mahnläufe ausgesetzt.
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