OSS-VERFAHREN

OSS-VERFAHREN

ZAHLUNGSERINNERUNGEN VON ANDEREN EU-MITGLIEDSTAATEN

Das Verfahren One-Stop-Shop (OSS) ist eine Sonderregelung auf dem Gebiet der Umsatzsteuer und richtet sich an Unternehmer,
die im Inland ansässig sind sowie an andere berechtigte Unternehmer.
Sie ermöglicht es registrierten Unternehmen, ab dem 1. Juli 2021 ausgeführte und unter die Sonderregelung
fallende Umsätze in einer Steuererklärung zentral an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.

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