ALLE STEUERTERMINE AUF EINEN BLICK
WIR UNTERSTÜTZEN SIE GERNE
Steuertermine finden jedes Jahr am gleichen Tag statt und dennoch werden die Termine und Fristen manchmal vergessen. Wenn Termine und Fristen nicht eingehalten werden, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Vergessen Sie keine Steuertermine mehr, wir helfen Ihnen gerne dabei. Melden Sie sich ganz bequem zu unserem Mandanten-Rundschreiben an und erhalten Sie jeden Monat die wichtigsten Termine.
Beachten Sie bitte folgende Steuertermine.
Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen.
Diese Voranmeldungen sind jeweils für einen bestimmten sog. Voranmeldungszeitraum abzugeben, und zwar bis zum 10. des nachfolgenden Monats. Bis dahin ist die Umsatzsteuer auch zu bezahlen. Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr, wenn die Umsatzsteuer des vorangegangenen Kalenderjahres nicht mehr als 7.500 Euro betrug.
Dann sind die Voranmeldungen grundsätzlich bis zum 10.1., 10.4., 10.7. und 10.10. abzugeben.
Bis zu diesen Terminen ist die Umsatzsteuer regelmäßig auch zu begleichen.
Betrug die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 Euro, dann sind die Umsatzsteuervoranmeldungen für jeden Monat abzugeben, und zwar immer am 10. eines Monats für den vorangegangenen Monat. Bis dahin ist die Umsatzsteuer auch zu zahlen.
Unabhängig von diesen Eurogrenzen ist bei Unternehmen, die ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, im Jahr der Tätigkeitsaufnahme und in dem Folgejahr die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abzugeben. Die Fristen zur Abgabe der Voranmeldungen können auf Antrag des Unternehmers um einen Monat verlängert werden (sog. Dauerfristverlängerung). Dementsprechend verlängert sich die Zahlungsfrist. Bei Unternehmern, die zur monatlichen Voranmeldung verpflichtet sind, wird dem Antrag auf Dauerfristverlängerung nur stattgegeben, wenn sie jedes Jahr bis zum 10.2. eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr anmelden und entrichten. Die Sondervorauszahlung wird i.d.R. bei der Umsatzsteuervorauszahlung für den Dezember angerechnet.
Entdecken Sie unsere Veranstaltungen und Seminare in Kooperation mit Herrn Klaus Steinseifer.
Alles auf einen Blick - hier finden Sie die wichtigsten Termine.
Bleiben Sie up to date - wir informieren Sie zu den wichtigsten Themen rund zum Thema Steuern.
Jeden Monat aktuell und detaillliert über die wichtisgten Änderungen im Steuerrecht.