Umsatzsteuer 2024: Wichtige Fristen und Termine im Überblick
Die Umsatzsteuer erfordert regelmäßige Meldungen und pünktliche Zahlungen an das Finanzamt. Hier sind die wichtigsten Fristen kompakt zusammengefasst.
Fristen für die Umsatzsteuervoranmeldung
– Monatliche Voranmeldung: Bei einer Umsatzsteuerzahllast über 7.500 Euro jährlich,
ist die Voranmeldung bis zum 10. Tag des Folgemonats fällig (z.B. für Januar am 10. Februar).
– Vierteljährliche Voranmeldung: Bei einer Steuerzahllast zwischen 1.000 und 7.500 Euro erfolgt die Voranmeldung quartalsweise, ebenfalls am 10. Tag nach Quartalsende .
– Jährliche Erklärung: Bei einer Steuerlast unter 1.000 Euro kann eine Befreiung von den Voranmeldungen erfolgen. Die jährliche Erklärung ist dann bis zum 31. Juli des Folgejahres fällig.
Zahlungstermine und wichtige Hinweise
– Fälligkeit: Die Zahlung muss zeitgleich mit der Voranmeldung erfolgen, also spätestens am 10. Tag des jeweiligen Monats oder Quartals .
– Schonfrist und Fristverlängerung: Bei Überweisungen gilt eine dreitägige Schonfrist. Eine Dauerfristverlängerung von einem Monat kann auf Antrag gewährt werden.
Fazit
Die Einhaltung der Fristen ist wichtig, um Mahngebühren und Zinsen zu vermeiden. Eine Fristverlängerung kann zusätzlichen Spielraum verschaffen und ist bei steuerlichen Beratern oder direkt beim Finanzamt zu beantragen.