Fachbeitrag

ein Text von Katharina Steinhart

Steuerliche und wirtschaftliche Änderungen 2025: Das müssen Unternehmer wissen

Überblick über steuerliche und gesetzliche Neuerungen ab Januar 2025

Mit dem Jahreswechsel 2025 sind zahlreiche Änderungen im Steuerrecht und in der Sozialversicherung in Kraft getreten. Unternehmer sind von einer Vielzahl an Anpassungen betroffen – von höheren Freibeträgen über neue Mindestlohnregelungen bis hin zu erleichterten Investitionsmöglichkeiten.

1. Steuerliche Änderungen

Grundfreibetrag und kalte Progression

Der Grundfreibetrag wurde auf 12.096 Euro erhöht, um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Darüber hinaus wurden die Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs um 2,6 % verschoben, um die Auswirkungen der kalten Progression auszugleichen.

Kinderfreibetrag und Kindergeld

Familien profitieren von einer Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 3.336 Euro pro Elternteil, was insgesamt 9.600 Euro pro Kind ergibt. Das Kindergeld wurde auf 255 Euro monatlich angehoben.

Degressive Abschreibung und geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Die Möglichkeit zur degressiven Abschreibung wurde bis Ende 2028 verlängert. Zusätzlich wurde die GWG-Grenze auf 1.000 Euro angehoben, was Investitionen in abnutzbare Wirtschaftsgüter erleichtert.

Forschungszulage

Die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage wurde auf 6 Millionen Euro erhöht. Unternehmen können diese Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte nutzen.

Sparer-Pauschbetrag und Ausbildungsfreibetrag

Der Sparer-Pauschbetrag wurde auf 1.200 Euro erhöht, während der Ausbildungsfreibetrag auf 1.500 Euro stieg.

Erhöhung von Sachbezügen und Freigrenzen

  • Sachbezüge: Die Freigrenze wurde von 50 Euro auf 70 Euro angehoben.
  • Betriebsveranstaltungen: Die steuerfreie Zuwendungsgrenze beträgt jetzt 150 Euro pro Veranstaltung.
  • Geschenke an Geschäftsfreunde: Hier gilt eine Freigrenze von 50 Euro.
  • Aufmerksamkeiten: Der steuerfreie Betrag wurde auf 60 Euro angehoben.

2. Änderungen im Arbeitsrecht

Erhöhung des Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn wurde auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben. Für Unternehmen bedeutet dies höhere Lohnkosten, die in der Personalplanung berücksichtigt werden müssen.

Anpassung der Minijob-Grenze

Mit der Erhöhung des Mindestlohns wurde die Verdienstgrenze für Minijobs auf 556 Euro monatlich angepasst.

3. Änderungen in der Sozialversicherung

Steigende Sozialabgaben

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung wurde einheitlich auf 8.050 Euro monatlich festgelegt. Dies führt zu höheren Beiträgen für Besserverdiener.

Krankenkassenbeiträge

Viele gesetzliche Krankenkassen haben die Zusatzbeiträge erhöht. In einigen Fällen beträgt die Erhöhung mehr als 1 %, was zu steigenden Lohnnebenkosten führt.

4. Vorteile für Ehrenamt und Behinderte

Erhöhung der Pauschalen

  • Übungsleiterpauschale: Erhöhung auf 3.600 Euro.
  • Ehrenamtspauschale: Anhebung auf 840 Euro.
  • Behinderten-Pauschbetrag: Anpassung für einen besseren steuerlichen Ausgleich.

5. Praktische Tipps für Unternehmer

Die Änderungen bieten zahlreiche Möglichkeiten zur Steueroptimierung, bergen jedoch auch Herausforderungen in der Umsetzung. Besonders bei der Planung von Löhnen, Investitionen und steuerlichen Freibeträgen ist eine professionelle Beratung unerlässlich.

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