Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer auf das Einkommen von juristischen Personen, insbesondere Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs. Für die Abgabe der Körperschaftsteuererklärung gelten spezifische Fristen und Termine, die von der Art der Abgabe und der Beauftragung eines Steuerberaters abhängen.
Abgabefristen für die Körperschaftsteuererklärung:
– Ohne steuerliche Beratung: Unternehmen, die ihre Körperschaftsteuererklärung eigenständig erstellen, müssen diese grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einreichen. Für das Steuerjahr 2023 bedeutet dies eine Abgabefrist bis zum 31. Juli 2024.
– Mit steuerlicher Beratung: Wird ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, verlängert sich die Frist automatisch. Für das Steuerjahr 2023 ist die Abgabe dann bis zum 30. April 2025 möglich.
Diese Fristen wurden im Zuge der Corona-Pandemie temporär verlängert. Ab dem Steuerjahr 2025 gelten wieder die regulären Fristen:
– Ohne steuerliche Beratung: 31. Juli des Folgejahres.
– Mit steuerlicher Beratung: 28./29. Februar des übernächsten Jahres.
Wichtige Zahlungstermine
Neben der Abgabe der Steuererklärung sind auch die Vorauszahlungen zur Körperschaftsteuer termingebunden. Diese sind quartalsweise zu leisten, jeweils zum:
– 10. März
– 10. Juni
– 10. September
– 10. Dezember
Es ist essenziell, diese Termine einzuhalten, um Säumniszuschläge oder andere Sanktionen zu vermeiden. Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich an beratung@awicontax.de.