Fachbeitrag

ein Text von Katharina Steinhart

Aktuelle Informationen zur Gewerbesteuer

Gewerbesteuer 2024: Wichtige Fristen und Termine im Überblick

Die Gewerbesteuer ist eine der zentralen Abgaben für Gewerbebetriebe in Deutschland. Besonders wichtig ist es, die Abgabefristen und Fälligkeitstermine zu kennen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen kompakt zusammengefasst.

 Abgabefristen für die Gewerbesteuererklärung

Die Abgabefrist der Gewerbesteuererklärung richtet sich danach, ob Sie die Steuererklärung selbst erstellen oder einen Steuerberater beauftragen:

– Ohne Steuerberater:  Die Gewerbesteuererklärung muss bis zum **31. Juli des Folgejahres** beim Finanzamt eingereicht werden. Für das Steuerjahr 2023 bedeutet dies eine Frist bis zum **31. Juli 2024**.

–  Mit Steuerberater: Beauftragen Sie unsere Experten und Steuerberater , verlängert sich die Abgabefrist auf den 31. Mai des übernächsten Jahres. Für das Steuerjahr 2023 ist dies der 2. Juni 2025** (verlängert, da der 31. Mai ein Samstag ist).

Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind vierteljährlich zu leisten, jeweils zu den folgenden Terminen:

–  15. Februar 

– 15. Mai 

–  15. August 

–  15. November 

Die Höhe der Vorauszahlungen wird auf Basis der zuletzt festgesetzten Gewerbesteuer berechnet, jeweils in Höhe eines Viertels des jährlichen Steuerbetrags.

Wichtige Hinweise zu Schonfristen und Anpassungsmöglichkeiten

– Schonfristen: Für Überweisungen wird eine Schonfrist von drei Tagen gewährt. Dies bedeutet, dass eine Überweisung, die innerhalb von drei Tagen nach dem Fälligkeitstermin beim Finanzamt eingeht, als fristgerecht gilt. Beachten Sie, dass diese Schonfrist nicht für Bar- oder Scheckzahlungen gilt.

–  Anpassung der Vorauszahlungen:  Sollte sich die Ertragslage Ihres Unternehmens stark verändern, können Sie eine Anpassung der Vorauszahlungen beim Finanzamt beantragen.